Willkommen in Deutschland

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

Asyl-System > Unbegleitete Minderjährige

Welche Regeln gelten für Flüchtlinge unter 18 Jahren?

Als Minderjährige gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wer ohne einen Erwachsenen in die EU einreist oder nach der Einreise zurückgelassen wird, gilt als „unbegleiteter Minderjähriger“.

Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das Jugendamt in Obhut genommen. Sie werden dann entweder an eine geeignete Person, wie einen Verwandten oder eine Pflegefamilie, oder ein „Clearinghaus“ gebracht, in dem sich speziell geschulte Betreuer um sie kümmern.

Gemeinsam mit einem Arzt überprüft dann das Jugendamt, ob eine Weiterverteilung negative psychische oder physische Folgen für den Minderjährigen haben könnten. Außerdem wird das Alter festgestellt und nach Verwandten im In- und Ausland gesucht. Die Betreuer übernehmen schließlich die Stellung des Asylantrags. Das Familiengericht legt dann einen Vormund für den Minderjährigen fest, der die Verantwortung bis zur Volljährigkeit übernimmt. Zu beachten ist, dass sich die Volljährigkeit an den Regeln des Herkunftslandes orientiert. Diese können sich von der deutschen Regelung unterscheiden.

Phrases

Ich komme aus … (Herkunftsort).

I am from ... (Place of origin).

Mein Alter ist ... (Altersangabe).

I am ... years old.

Ich bin nicht volljährig und benötige besondere Hilfe.

I am not of age and need special help.

Meine Elter sind in ... (Ortsangabe).

My parents are in ... (Location).

Ich bin alleine nach Deutschland gekommen.

I came to Germany alone.

Ich habe meine Eltern verloren.

I lost my parents.

Meine Eltern sind tot.

My parents are dead.

Ich habe Verwandte in (Ortsangabe).

I have relatives in ... (Location).

Anzeige